In der Grabeskirche St. Anton können Menschen aller Konfessionen und auch Konfessionslose bestattet werden.
Erster Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Grabeskirche St. Anton ist

Hans-Georg Rohbeck
Ihr Ansprechpartner für die Trauerbegleitung ist

Michael Schürmann
Gebühren
Die Gebühr für eine Einzel-Urnengrabstätte beträgt 3.400 Euro, für eine Doppel-Urnengrabstätte 6.000 Euro. Einen Reihengrabplatz können Sie für 2.500 Euro erwerben. Diesen können Sie – im Unterschied zu den Einzel- oder Doppelgrabstellen jedoch nicht verlängern.
Hinzu kommen Gebühren in Höhe von 200 Euro für die Gravur des Namens. Je Grabplatte ist außerdem die Gravur eines Symbols möglich. Sollten Sie dies wünschen, sind die Kosten dafür in der Gravur-Gebühr enthalten.
Zusätzliche Gebühren können für die Gestellung des Organisten oder etwaige Sonderwünsche entstehen.
Das Nutzungsrecht an Grabstätten können Sie bereits zu Lebzeiten erwerben.
Totenruhe
Die Ruhezeit der Asche einer Person in einer Urne beträgt 20 Jahre und kann auf Wunsch verlängert werden. Nach Ablauf der Ruhefrist findet die Urne einen würdigen Platz auf dem Friedhof rings um die Grabeskirche St. Anton.
Die Totenruhe darf nicht gestört werden. Umbettungen von Urnen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verwaltung und werden nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Verwaltung genehmigt.
Anonyme Beisetzungen ohne Beschriftung der Grabstätte sind nicht möglich. Jede Inschrift enthält den Vor- oder Rufnamen, Nachnamen, Geburtsnamen (optional) und Geburts- und Todesdatum des Beigesetzten.
Für jede Grabstätte muss ein Nutzungsberechtigter benannt sein.
