21. Juni 2026
Visitationen der einzelnen Pfarren sind als Mittel der kirchlichen Aufsicht schon seit dem 4. Jahrhundert bezeugt. Eine kanonische Visitation war die Verpflichtung zur persönlichen und regelmäßigen Besichtigung von Personen, Sachen, Anstalten und Orten durch den zuständigen Oberen zur Erfüllung der Aufsichtspflicht sowie zur Fest- und Abstellung von Mängeln. Diese Aufgabe war ursprünglich dem Bischof vorbehalten, ging jedoch allmählich auf die Archidiakone und Landdechanten über, und in der Lütticher Synodalsatzung von 1288 wurde das schon als selbstverständlich angesehen. Nach dem Trienter Konzil von 1545 – 1563, das eine starke gegenreformatorische Bewegung in Gang setze, wurden die Visitationen strenger gehandhabt als zuvor, um Auswüchsen und Übelständen keine Chance zu geben und um schnell korrigierend eingreifen zu können. Auch wollte die Kirche ihre Position im Zusammenspiel der Kräfte stärken und für die Zukunft sichern.
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