Reihenrasengräber sind Grabstätten für die Urnenbeisetzung, die der Reihe nach belegt werden. Es ist ein zeitlich begrenzter schuldrechtlicher Anspruch, also kein Eigentums- oder sonstiges dingliches Recht. Ein Wiedererwerb eines Reihengrabes ist nicht möglich. Auf einer bodengleich verlegten Namensplatte (30x30 cm) wird Vorname, Name, Geburts- und Sterbedatum angebracht.
Reihenrasenurnengrabstätten
