Reihenurnengräber sind Grabstätten für die Urnenbeisetzung, die der Reihe nach belegt werden. Es ist ein zeitlich begrenzter schuldrechtlicher Anspruch, also kein Eigentums- oder sonstiges dingliches Recht.
Ein Wiedererwerb eines Reihengrabes ist nicht möglich.
Reihenurnengrabstätten
