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Wahlgräber

Grabanlagen 1
Wahlgräber sind Gräber für die Erdbestattung und Urnenbeisetzung, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Erdbestattung) und 20 Jahren (Urnenbeisetzung) verliehen und deren Lage mit der nutzungsberechtigten Person bestimmt wird.